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Allgemeine Geschäftsbedingungen VollCorner Gutscheine (Zahlungskarten)

Die VollCorner Biomarkt GmbH (nachfolgend: VollCorner) ist Herausgeber nicht-personalisierter Zahlungskarten auf Guthabenbasis zur Bereitstellung an natürliche Personen (Vertragspartner:in bzw. Kartennutzer:in), z.B. als Wertgutschein. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) für die Ausgabe von VollCorner Zahlungskarten regeln das Vertragsverhältnis und sonstige Rechtsbeziehungen zwischen VollCorner und der Vertragspartner:in im Hinblick auf die Ausgabe und Nutzung der VollCorner Zahlungskarte.
Die Vertragspartner:in ist dabei Inhaber:in des auf der VollCorner Zahlungskarte gespeicherten Guthabens in Form einer Forderung gegen VollCorner in Höhe des zuvor gezahlten Geldbetrages, jedoch nicht zwangsläufig Kartnennutzer:in. Ein:e Kartennutzer:in kann die Zahlungskarte und das damit verbundene Guthaben also nutzen, ohne selbst Vertragspartner:in von VollCorner zu sein.

Herausgeber

VollCorner Biomarkt GmbH, Geschäftsführung: Willi Pfaff und Birgit Neumann, VollCorner Biomarkt GmbH, Schwanthalerstraße 111, München. Sitz der Gesellschaft ist München. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Amtsgericht München, Registernummer: HRB 93796, USt-IdNr. DE 129488889.

1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages zwischen VollCorner als Herausgeber der Zahlungskarte, welche in physischer und digitaler Form herausgegeben wird, und der Inhaber:in der Zahlungskarte ist die Überlassung und Nutzung eines Kleinbetragsinstruments in Form von E-Geld im Sinne des § 675i des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Mit dem Kauf bzw. der Nutzung der Zahlungskarte erklärt sich die Vertragpartner:in mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

2. Erwerb der Zahlungskarte und Aufladung

(2.1)  Zahlungskarten können in physischer Form an Akzeptanzstellen (alle VollCorner Biomärkte der VollCorner Biomarkt GmbH, zu finden unter: https://www.vollcorner.de/standorte/biomaerkte/ und im VollCorner Bio-Weinhandel Vino) und in digitaler Form im VollCorner Webshop (Webshop) unter https://gutscheine.vollcorner.de/ erworben werden. Vertragspartner der Karteninhaber:in ist immer VollCorner.

(2.2)  Erwirbt die Vertragspartner:in die Zahlungskarte über den Webshop, hat sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Soweit ein Gutschein angebrochen oder verbraucht wurde und der Vertrag widerrufen wird, ist die Vertragspartner:in zum Wertersatz verpflichtet

(2.3)  Die Vertragspartner:in kann die Zahlung im Webshop per Kreditkarte unter Teilnahme an „Verified by Visa“ oder „MasterCard SecureCode“ oder via PayPal, Apple Pay so wie Google Pay vornehmen. Der Kaufpreis ist bei Vertragsschluss (siehe 2.1) fällig und wird der angegebenen Kreditkarte bzw. über PayPal belastet.

(2.4)  Auf den Erwerb einer Zahlungskarte oder darauffolgende Aufladungen an Akzeptanzstellen, sowie im Onlineshop, werden keine Rabatte gewährt.

(2.5)  Es besteht kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe von Zahlungskarten. Bar-Auszahlung von (Rest-) Guthaben ist nicht möglich.

3. Guthaben

(3.1)  Zahlungskarten können mit einem Guthaben in Höhe von minimal 5,- Euro an Akzeptanzstellen und 10,- Euro im Webshop bis zu maximal 100,- Euro an Akzeptanzstellen und 250,- Euro im Webshop aufgeladen werden. Ein Wiederaufladen der Zahlungskarte ist jederzeit möglich, sowohl an Akzeptanzstellen, als auch im Webshop. Der Erwerb ist monatlich pro Kartennutzer:in auf 250,- Euro begrenzt.

(3.2)  Es erfolgt keine Barauszahlung oder Verzinsung des Guthabens.

(3.3)  Beim Erwerb in einer der Akzeptanzstellen ist die erste zur Verfügung stehende Aufladung auf 100,- Euro begrenzt. Darauffolgende Aufladungen über den Onlineshop unterliegen dieser Einschränkung nicht.

(3.4)  Karteninhaber:innen können jederzeit das auf der Zahlungskarte verfügbare Guthaben an der Kasse der Akzeptanzstellen oder im Webshop unter https://gutscheine.vollcorner.de/abfragen durch Eingabe des Gutscheincodes abfragen. Aufgrund der anonymen Nutzung der Zahlungskarte wird VollCorner den Karteninhaber:innen keine über den Zahlungsbeleg hinausgehende personalisierte Zuordnung zu einzelnen Zahlungsvorgängen (z.B. eine Kennung) mitteilen.

4. Aktivierung der Zahlungskarte

An Akzeptanzstellen und im Webshop erworbene Zahlungskarten werden unmittelbar bei Ausgabe aktiviert.

5. Nutzung der Zahlungskarte

(5.1)  Zahlungskarten können an allen Akzeptanzstellen (alle VollCorner Biomärkte der VollCorner Biomarkt GmbH, zu finden unter: https://www.vollcorner.de/standorte/biomaerkte/ und im VollCorner Bio-Weinhandel Vino) für den Erwerb von Waren genutzt werden, der Einsatz der Zahlungskarte erfolgt wie Bargeld. Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Die Zahlungen mit der Zahlungskarte sind gebührenfrei.

(5.2)  Je Zahlungsvorgang dürfen eine oder mehrere VollCorner Gutscheine eingelöst werden. Eine Kombination mit anderen Gutscheinen oder E-Geld anderer Herausgeber:innen ist nicht möglich. Übersteigt das auf der Zahlungskarte verfügbare Guthaben den Erwerbspreis, verbleibt das restliche Guthaben auf der Zahlungskarte. Unterschreitet das auf der Zahlungskarte verfügbare Guthaben den Erwerbspreis, müssen Karteninhaber:innen die Differenz mit einem anderen Zahlungsmittel begleichen. Zahlungskarten mit verfügbarem Guthaben können beliebig oft verwendet werden.

(5.3)  Die Ausgabe von physischen Zahlungskarten erfolgt anonym, deshalb
(a) ist VollCorner nicht verpflichtet, Karteninhaber:innen von einer Ablehnung von Zahlungsaufträgen zu unterrichten;
(b) können Karteninhaber:innen Zahlungsaufträge nach deren Übermittlung nicht widerrufen.

(5.4)  Eine Zahlungstranskation an den Akzeptanzstellen, ausgelöst durch eine Zahlungskarte, kann aus untenstehenden Gründen (a & b) abgelehnt werden. Im Falle einer Ablehnung wird die Karteninhaber:in unverzüglich während des Zahlvorgangs informiert.
(a) Wenn der begründete Verdacht der Ausführung einer strafbaren Handlung besteht oder die Handlung aus geldwäscherechtlichen Gründen verboten ist.
(b) Wenn die Karte gesperrt ist.

(5.5)  Sobald eine Zahlungskarte zur Bezahlung genutzt wurde, kann der Zahlungsvorgang nicht mehr aufgehalten werden und ist unwiderruflich.

6. Laufzeit

Das auf der Zahlungskarte verfügbare Guthaben ist bis zu drei Jahre nach Aufladung des Guthabens gültig. Analog zu § 199 BGB beginnt die 3-Jahresfrist jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem es zur Aufladung gekommen ist. Sollte eine Zahlungskarte mehrfach, zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgeladen worden sein, verfällt immer nur der Betrag, der vor mehr als drei Jahren als Guthaben aufgeladen wurde.

7. Kartensperre und Verlust

(7.1)  Zahlungskarten, die im Webshop gekauft wurden, können gesperrt werden.

(7.2)  Karteninhaber:innen können die Zahlungskarte z.B. bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung sperren lassen, wenn die betroffene Karte online registriert ist. Dazu müssen die Karteninhaber:innen Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung an info@vollcorner.de melden, unter Nennung des auf dem digitalen Gutschein vermerkten Gutscheincodes. Eine gesperrte Zahlungskarte kann nicht mehr genutzt werden.

(7.3)  VollCorner ist berechtigt, die Zahlungskarte zu sperren, wenn der Verdacht eines Betruges, eines Missbrauchs oder sonstige objektiv berechtigte Sicherheitsbedenken bestehen oder VollCorner hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

(7.4)  Für gesperrte Zahlungskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz. Auch bei Verlust bestehen für die Karteninhaber:in keinerlei Forderungen gegenüber VollCorner.

(7.5)  Bei Verlust oder Beschädigung einer an einer der Akzeptanzstellen erworbenen, physischen Zahlungskarte ist keine Sperrung möglich. Außerdem erfolgt kein Ersatz.

8. Sorgfaltspflichten

(8.1)  Karteninhaber:innen sind verpflichtet, ihre Zahlungskarte sicher zu verwahren und diese vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(8.2)  Karteninhaber:innen sind gehalten, ihre Zahlungskarte wie Bargeld zu betrachten. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung der Zahlungskarte ist die Haftung der Karteninhaber:innen auf die Höhe des auf der Zahlungskarte verfügbaren Guthabens beschränkt. VollCorner ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz verpflichtet, insbesondere nicht für Guthabenverluste infolge einer nicht autorisierten Nutzung der Zahlungskarte durch Dritte.

9. Haftung

(9.1)  VollCorner übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Nutzung der Zahlungskarte jederzeit bei allen Akzeptanzstellen möglich ist.

(9.2)  Da die Ausgabe der Zahlungskarte anonym erfolgt, ist eine Zuordnung einzelner Erwerbsvorgänge nicht möglich. Daher finden nach der Maßgabe des § 675i Abs. 2 BGB die Vorschriften der §§ 675u (Haftung durch VollCorner für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge), 675w (Nachweis der Authentifizierung), 676 (Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen) BGB keine Anwendung.

(9.3)  VollCorner haftet lediglich für entstehende Schäden, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch VollCorner, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Karteninhaber:innen vertraut hat und vertrauen durfte. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden (i.d.R. Guthabenhöhe) begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sofern ausdrücklich Garantien übernommen wurden.

(9.4)  Soweit die Haftung von VollCorner ausgeschlossen, beschränkt oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmenden, Mitarbeitenden, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen.

10. Beschwerden

(10.1)  Sollten Karteninhaber:innen in irgendeiner Weise mit der Zahlungskarte oder mit der Art und Weise der Servicegestaltung durch VollCorner unzufrieden sein, können sie sich jederzeit per E-Mail an info@vollcorner.de wenden. Jede Beschwerde wird zügig bearbeitet. Antworten von VollCorner erfolgen per E-Mail an die bei der Beschwerde angegebene E-Mail-Adresse.

(10.2)  Karteninhaber:innen können jederzeit wegen behaupteter Verstöße durch VollCorner gegen Bestimmungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), der §§ 675c bis 676c BGB oder des Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrundes Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen.

11. Datenschutz

VollCorner erhebt personenbezogene Daten der Vertragspartner:in, soweit dies für die Nutzung der Zahlungskarte, den Erwerb der Zahlungskarte oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist. Die im Rahmen von Kund:innen-Anfragen erhobenen personenbezogenen Daten werden von VollCorner ausschließlich für diesen Zweck elektronisch verarbeitet und gespeichert. Alle Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzbestimmungen von VollCorner enthalten: https://www.vollcorner.de/kontakt/datenschutz

12. Schlussbestimmungen

(12.1)  Der Vertrag sowie diese AGB unterliegen deutschem Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

(12.2)  Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(12.3)  VollCorner kann kontaktiert werden unter info@vollcorner.de oder +49 89 200 62 37 00